Für Rosenheim

Landkreis und Umgebung

FACHANWALT FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich bei andrelang law Ihr erster Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht. Ich berate als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht im Raum Rosenheim Geschäftsführer, Inhaber, Unternehmer und Kaufleute bei der Gründung und Strukturierung von Unternehmen, bei Unternehmensübernahmen, der einvernehmlichen Auseinandersetzung von Gesellschaftern, der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Haftungsfragen bei Geschäftsführern. Ich erarbeite komplexe Verträge, um meinen Mandanten beim Handel und Vertrieb zu unterstützen. Gesellschaftern biete ich rechtliche Beratung, damit sie ihr Unternehmen unter Ausnutzung der vielschichtigen rechtlichen Möglichkeiten gestalten können. Geschäftsführern und CEOs helfe ich bei Fragen zur Unternehmensleitung, der Schaffung effizienter Strukturen und der Vermeidung von Haftungsrisiken, insbesondere der Haftung mit ihrem Privatvermögen. Gründer unterstütze ich bei der Klärung der Unternehmensstruktur und dem Finden von finanziellen Mitteln. Mögliche Teilhaber an einem Unternehmen berate ich auch bei der Bewertung und der Due Diligence, also der Prüfung von Unternehmen, die Sie übernehmen möchten. Ich konzentriere mich hierbei auf meine gesellschaftsrechtliche Spezialisierung als Fachanwalt und meine Erfahrung bei der GmbH-Gründung, Fragen des Stammkapitals, des Gesellschaftsrecht und des Wirtschaftsrechts.

  • Gründung der Gesellschaft

  • Die Absicherung Ihrer Gesellschaft

  • Veränderungen Ihrer Gesellschaft

  • Beratung Ihrer Gesellschaft

  • Konfliktklärung innerhalb Ihrer Gesellschaft

  • Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Haftungsfragen

Gesellschaftsrechtliche Schwerpunkte

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht für Rosenheim und Umgebung bin ich Experte in diesen Rechtsgebieten und stehe Unternehmen beratend zur Seite. In meiner Fachanwaltskanzlei biete ich Mandanten aus allen Branchen grenzübergreifende Beratungsleistungen an.

Anwalt Rosenheim

1. Kontakt und Verständnis

Anliegen haben, melden Sie sich gerne bei mir. Es liegt mir am Herzen, Ihre Anfrage und Ihr Ziel zu verstehen, um Ihnen das beste Vorgehen zu empfehlen.

2. Optionen und Lösung

Es gibt meist mehrere Möglichkeiten, ein Ziel zu erreichen. Nach einer juristischen Einschätzung wählen wir die beste Option, um Ihr Anliegen zu lösen.

3. Umsetzung und Ergebnis

Um zu gewährleisten, dass Ihr Unternehmen sicher auf dem Markt agiert, wird eine rechtssichere Lösung gewählt und umgesetzt, bis das Ergebnis Ihrem Ziel entspricht.

Sie benötigen eine juristische Beratung?

Ich biete Ihnen meine und die Unterstützung meiner Kanzlei andrelang law in Heidenheim, Ulm, Giengen und Umgebung an. Fragen Sie mich jederzeit unverbindlich an. Ich stehe Ihnen mit meiner Kanzlei als Unterstützung zur Verfügung und bin jederzeit für Fragen erreichbar.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Themen

Als Anwalt im Gesellschafts- und Handelsrecht bin ich stolz darauf, meinen Klienten eine fundierte Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten zu bieten, die über die GmbH-Gründung hinausgehen. Meine Expertise als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht liegt insbesondere darin, Sie und Ihr Unternehmen auch bei der Geschäftstätigkeit, der Strukturierung und der Führung Ihres Unternehmens zu unterstützen, um Ihre Ziele zu erreichen.

Zu meinen Aufgaben gehört es, meinen Klienten bei der Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen, Verträgen mit Geschäftsführern, Beschlüssen der Gesellschafter und anderen Dokumenten zu helfen. Ich helfe auch bei der Erstellung eines Unternehmensbudgets und der Einhaltung von gesetzlichen Regeln und Vorschriften. Auch der Wechsel in der Geschäftsführung muss richtig durch einen Beschluss der Gesellschafter und die Eintragung im Handelsregister vollzogen werden. 

Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Haftungsfragen sind auch relevant für die Absicherung Ihrer Gesellschaft im operativen Geschäft. Die operative rechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen ist eine meine Kern-Expertisen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Für Ihre Verträge und Handelsbeziehungen mit anderen Unternehmen berate ich Sie im materiellen Handelsrecht, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie Sie sich und Ihr Unternehmen im Fall von Zahlungsschwierigkeiten oder der Zahlungsunfähigkeit schützen, klären wir nach den Regeln des Insolvenzrechts.  

Anwalt Rosenheim

Außerdem unterstütze ich meine Klienten bei der Einhaltung von Unternehmensdokumenten, dem Erwerb von Aktien, der Einrichtung von Bankkonten und der Erhaltung der Kreditwürdigkeit. Ich helfe ihnen auch, die rechtlichen Risiken zu verstehen und zu minimieren, auf die sie möglicherweise stoßen können.

Mein Ziel ist es, meinen Klienten dabei zu helfen, ihre Ziele zu erreichen. Daher stehe ich ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Wissen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass ihre Unternehmen auf einem soliden rechtlichen Fundament stehen.

Gründung GmbH

Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung​​

Die Gründung von GmbH oder die Umwandlung von mittelständischen Unternehmen in eine GmbH sind mein besonderer Fokus als Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht. Die GmbH-Gründung erfordert eine sorgfältige Planung des Firmennamens, des Stammkapitals, der Stammeinlagen, der Vorgaben des Handelsregisters, der Geschäftsführerhaftung, der gesellschaftsrechtlichen Wettbewerbsverbote, den Rechten der Gesellschafterversammlung und den Schutz des Gesellschaftsvermögens. Bei der Umwandlung von juristischen Personen oder einer offenen Handelsgesellschaft spielt auch das Umwandlungsrecht eine besondere Rolle.

Bei der Gründung einer GmbH ist die Abstimmung des Gesellschaftsvertrags der Schwerpunkt meiner Tätigkeit und Beratung als Ihr Rechtsanwalt. Wir besprechen alle ihre Fragen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zum Ausschluss der Haftung der Gesellschafter, der Leistung von Stammeinlagen, der Rolle der GmbH-Geschäftsführer und deren persönliche Haftung bei Sorgfaltspflichtverstößen.

Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt mindestens EUR 25.000. Das Stammkapital ist im Gesellschaftsvertrag ebenso festgelegt wie die Stammeinlage, die jeder Gesellschafter zu übernehmen hat. Dies bereits bei der Gründung festgelegt sein. 

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht weiß ich, wie wichtig die Kontrolle der Geschäftsführer durch die Gesellschafter bzw. die Gesellschafterversammlung ist. Die Gesellschafterversammlung sollte etwa das Recht haben, bei bestimmten Maßnahmen der Geschäftsführung zustimmen zu müssen, um so vor eigenmächtigem Handeln der Geschäftsführer geschützt zu sein. Solche zustimmungspflichtigen Geschäfte werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Für eine entsprechende Beratung stehen Ihnen die Kanzlei andrelang law und ich als Rechtsanwalt jederzeit gerne zur Verfügung.

Bei der GmbH-Gründung sollten die Gesellschafter auch festlegen, mit welche Mehrheit Beschlüsse gefasst werden. In der Regel hat jeder Gesellschafter Stimmrechte entsprechend seiner Beteiligung am Stammkapital. Zur wirksamen GmbH-Gründung ist erforderlich, dass die Gesellschafter beim Notar die Gründungsurkunde und den Gesellschaftsvertrag unterschreiben und bei ihm beurkunden. Bei der Gründung ist auch festzulegen, wer Geschäftsführer ist. Dies können alle oder nur einige Gesellschafter sein oder ein Geschäftsführer, der nicht als Gesellschafter am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Die Geschäftsführer müssen nach der notariellen Beurkundung ein Konto der Gesellschaft bei einer Bank eröffnen und alle Gesellschafter die vereinbarte Stammeinlage einzahlen. Nach dieser Einzahlung kann die Anmeldung der GmbH-Gründung zum Handelsregister erfolgen. Mit der Eintragung im Handelsregister ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgreich gegründet und die Geschäftsführer können mit der Geschäftstätigkeit, etwa dem Handel, beginnen

Gründung anderer Gesellschaften

Gründung anderer Personengesellschaften (oHG, KG, etc.)

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich auch zu Gründung anderer Gesellschaften, etwa Personengesellschaften wie der GmbH & Co. KG. Hier gewährt das Steuerrecht etwas Freibeträge bei der Gewerbesteuer, die bei der GmbH nicht bestehen. Als Ihr Anwalt und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht übernehme ich gerne die kompetente Beratung Ihres Unternehmens zu den Unterschieden.

Bei der GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Funktion des persönlich haftenden Gesellschafters. Die übrigen Gesellschafter sind Kommanditisten und haften nur bis zu ihrer Einlage, die frei bestimmt werden kann, persönlich.

P.F.:
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Herr Andrelang hat mir bei der Gründung meines Unternehmens sehr geholfen und mich bei jedem Schritt des Weges unterstützt. Ich hätte es ohne ihn nicht geschafft!
S.P.:
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Unser Unternehmen hat das Glück gehabt, das Rechtsanwaltsbüro Andrelang Law für unsere Gesellschaftsrechtsfragen zu beauftragen. Wir fanden Herrn Andrelang sehr professionell und kompetent. Er hat uns bei allen rechtlichen Fragen und Entscheidungen ausführlich beraten und uns geholfen, effektive Lösungen zu finden. Wir sind mit seiner Arbeit sehr zufrieden und empfehlen ihn anderen Unternehmen, die ähnliche rechtliche Fragen haben, sehr gerne weiter.
D.R.:
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Ich habe Herrn Rechtsanwalt Andrelang für meinen Konflikt in der Gesellschaft konsultiert. Er hat uns bei der Lösung des Problems unglaublich geholfen. Er hat uns ein gutes Verständnis über das Gesellschaftsrecht und die rechtlichen Optionen vermittelt. Seine Beratung war wirklich kompetent und aufschlussreich. Wir schätzen seine Professionalität und sein Engagement für die Lösung unseres Problems. Wir würden ihn jederzeit wieder als Anwalt für Gesellschaftsrecht bei Konflikten in der Gesellschaft empfehlen.
A.L.:
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Ich hatte ein Problem mit meiner Firma, aber dank Herrn Andrelang konnte ich es effizient lösen! Er ist witzig und informativ in seiner Erklärung des Gesellschaftsrechts, sodass ich mich nie verloren fühlte. Ich kann ihn nur wärmstens empfehlen!
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Gesellschaftsrecht Rosenheim

Dr. Andrelang, LL. M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie unter der Telefonnummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.

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