RECHTSANWALT FÜR INTERNATIONALES HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHT
Beratung im Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in Rosenheim
Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht unterstütze ich Unternehmen und Kaufleute in Rosenheim und Umgebung in allen Fragen des deutschen und internationalen Wirtschafts- und Handelsrechts. Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung von Verträgen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die Geltendmachung von Belieferungsansprüchen bei Kündigung, die Beratung bei der Beilegung von Streitigkeiten oder die Beratung bei der Umsetzung von Importeur- und Exportgeschäften. Insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtige ich das internationale Handelsrecht und stelle sicher, dass die geltenden Regelungen des Wirtschaftsrechts eingehalten werden.
Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht helfe ich Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben mit Auslandsbezug nach den Vorschriften des internationalen Wirtschafts- und Handelsrechts. andrelang law bietet Ihnen eine umfassende Beratung in allen Fragen des internationalen Wirtschafts- und Handelsrechts. Als Rechtsanwalt achte ich darauf, dass alle vereinbarten Regelungen des internationalen Wirtschaftsrechts korrekt umgesetzt werden. Ich berate Sie gerne individuell und effizient und unterstütze Sie dabei, Ihre Ziele rechtssicher zu erreichen.
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Beratung von CEO bei Vertragsverhandlungen
Kaufvertrag | Werkvertrag | Haftungsbeschränkungen
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Internationales Vertragsrecht
Internationales Privatrecht | UN-Kaufrecht | Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Internationaler Warenkauf und Haftung
Haftungsrisiken | Sicherung Ihrer Kaufpreisforderung | Incoterms
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Grenzüberschreitender Markenvertrieb
Internationaler Handel | Grenzüberschreitender Markenvertrieb in der EU | Kartellrecht
Handels- und Wirtschaftsrechtliche Schwerpunkte
Als Anwalt im Handels- und Wirtschaftsrecht biete ich meinen Klienten ein breites Spektrum an anwaltlichen Dienstleistungen an.

- Beratung von CEO bei Vertragsverhandlungen
- Internationales Vertragsrecht
- Internationaler Warenkauf und Haftung
- Grenzüberschreitender Markenvertrieb
1. Kontakt und Verständnis
Bei Fragen rund um Handels- und Wirtschaftsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Ihre Anliegen genau zu verstehen, um ein passendes Vorgehen zu ermitteln.
2. Optionen und Lösung
Ich bin gerne bereit, Ihnen bei Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts behilflich zu sein. Meine Absicht ist es, Ihr Anliegen genau zu erfassen, um eine geeignete Lösung zu finden.
3. Umsetzung und Ergebnis
Die Lösung wird rechtssicher umgesetzt, damit Ihr Unternehmen sicher agieren kann. Es wird fortgeführt, bis es dem Ziel entspricht.
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Bereich Handelsrecht
Handelsrechtliche Themen
Besonders häufig berate ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht im Bereich Handelsrecht Mandanten, die für einen Vertrag eine Kündigung erhalten haben. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Kündigung wirksam ist, innerhalb einer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausgesprochen wurde und inwieweit dem geschädigten Kaufmann Schadensersatz zusteht. Ihren Vertrag werde ich daher insbesondere auf Missbrauchsmöglichkeiten und vertragliche Schadensersatzansprüche untersuchen und hierbei auch gesetzliche Schadensersatzansprüche miteinbeziehen. Regelmäßig sind speziell Lieferverträge oder Verträge mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern von einer Kündigung betroffen. Schadensersatz kann Ihnen insbesondere dann zustehen, wenn die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden und Sie dadurch einen entgangenen Gewinn oder sonstige immaterielle Schäden zu beklagen haben. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mache ich ihre Schadensersatzansprüche wegen einer Kündigung geltend und werde Sie auch gerne zu der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche beraten.
Bei der Kündigung eines Vertrags mit einem Handelsvertreter nach HGB gilt die jeweilige gesetzliche Kündigungsfrist. Eine Kündigung vor Ablauf der geltenden Kündigungsfrist kann die jeweils andere Partei zur Kündigung des Vertrags berechtigen aus wichtigem Grund berechtigen. Denn eine unwirksame Kündigung wird oftmals als eine Pflichtverletzung dargestellt. In einem solchen Fall kann der gekündigte Geschädigte auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Oftmals ist eine Kündigung bei einer kartellrechtlichen Belieferungspflicht unwirksam. Auch etwa dem Handelsvertreter steht bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund zugleich ein Ausgleichsanspruch nach HGB zu. Der Ausgleichsanspruch dient dem finanziellen Ausgleich von Provisionen, die dem Handelsvertreter in Zukunft entgehen. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht berate ich Sie kompetent zu Ihren Rechten im Fall einer Kündigung bzw. einer geplanten Kündigung sowie zur Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Ausgleichsansprüchen. Da die rechtlichen Umstände der Kündigung, der Kündigungsfrist sowie der Schadensersatzansprüche von Fall zu Fall variieren, werde ich Sie und Ihr Unternehmen individuell und kompetent auf Ihren Fall zugeschnitten beraten.
Vertragsverhandlungen
Kompetente Beratung bei Kauf- und Werkverträgen, die einen internationalen Bezug haben, sowie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten, unterstützt durch Vertragsverhandlungen und vertretene Verträge.


Klare Vertragsgestaltung
Bereich Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrechtliche Themen
Als Anwalt für Handels- und Wirtschaftsrecht biete ich meinen Klienten eine breite Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Handelsrechts, einschließlich des Handelsvertreterrechts, des Vertriebs- und Vertriebskartellrechts, des Gesellschaftsrechts, des Wettbewerbsrechts, des Kartellrechts sowie in Grundthemen des Insolvenzrechts.
Ich helfe meinen Klienten bei der Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen, die in Bezug auf Handels- und Wirtschaftsrecht relevant sind. Darüber hinaus unterstütze ich meine Klienten bei der Verhandlung und dem Abschluss von Verträgen, die den Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts betreffen, auf deutsch und englisch. Ich kann auch bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen meiner Klienten helfen.
Meine Mandanten beauftragen mich als Anwalt auch regelmäßig mit der Beratung zur Wirksamkeit von sonstigen Wirtschaftsverträgen. Hierunter fällt beispielsweise ein Vertrag über die Kooperation zwischen Unternehmen, ein Vertrag über die Gewährung von Exklusivität, ein Vertrag über die Lieferung von Teilen in der Kfz-Zulieferbranche oder ein Vertrag aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts. Denn aus solchen Verträgen ergeben sich Rechte und Pflichten einer Partei, deren Verletzung die andere Partei zum Schadensersatz berechtigt. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Wettbewerbsverboten, von Kündigungsfristen, von Lieferpflichten oder die Verletzung einer Gebietsexklusivität. Die Frage der Kündigung stellt sich auch häufig im Zusammenhang mit der Neuverhandlung eines Vertrags. Vorwiegend die Störung der Lieferketten und die Steigerung der Preise für Gas, Strom und Rohstoffe lassen die ursprünglichen Preisvereinbarungen in einem Vertrag als nicht mehr sachgerecht erscheinen. Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht berate ich Unternehmen regelmäßig, inwieweit die Steigerung von Preisen an die Kunden weitergegeben werden können beziehungsweise inwieweit Preissteigerungen der Lieferanten abgewehrt werden können. Denn stellt etwa Ihr Vertragspartner die Lieferung ein und verweist Sie auf die erhöhten Preise, obwohl ihm ein Preisänderungsrecht oder ein Recht zur Kündigung nicht zusteht, verletzt diese Partei Ihren Vertrag und ihre Pflichten hieraus und Sie und Ihr Unternehmen können als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen.
Außerdem biete ich meinen Klienten juristische Beratung und Vertretung bei allen rechtlichen Fragen, die mit Handels- und Wirtschaftsrecht zusammenhängen. Dazu gehören Beratung zu den Rechten und Pflichten von Unternehmen und ihren Geschäftspartnern, sowie Beratung bei der Beilegung von Streitigkeiten und der Durchsetzung von Ansprüchen. Mein Ziel ist es, meinen Klienten dabei zu helfen, die bestmöglichen Ergebnisse aus ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Aktivitäten zu erzielen. Durch meine fundierten Kenntnisse und meine Erfahrung im Handels- und Wirtschaftsrecht bin ich bestrebt, meinen Klienten zu helfen, ihre Ziele zu erreichen und ihre Interessen zu schützen.
Als Anwalt unterstütze ich meine Mandanten auch bei dir Berechnung ihres Schadensersatzes, denn es können als Schadenersatz nur tatsächliche Vermögenseinbußen geltend gemacht werden. Der Schädiger hat Ihnen und Ihrem Unternehmen als Geschädigte insbesondere den entgangenen Gewinn, Ihre Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen und im Fall seiner Niederlage vor Gericht auch die gesetzlichen Anwaltskosten zu ersetzen. In diesem Zusammenhang prüfe ich als Ihr Anwalt mit langjähriger Expertise im Bereich Schadensersatz ebenfalls, inwieweit sich der Schädiger auf Haftungsbeschränkungen, etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, berufen kann. Der Anbieter von Leistungen oder Produkten hat in seinen Verkaufsbedingungen häufig Haftungsbeschränkungen aufgenommen, die aber nicht in jedem Fall wirksam sind. Daher prüfe ich in meiner Kanzlei andrelang law solche Geschäftsbedingungen sehr sorgfältig und beziehe dabei auch Ihre Einkaufsbedingungen mit ein.
Vertretung vor Gericht
Wirtschaftsrechtliche Themen
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen und Ihr Vertragspartner, gleich wer Anbieter oder Abnehmer ist, in Rosenheim ansässig, vertrete ich Ihre Schadensersatzansprüche bei einer unwirksamen Kündigung, der Verletzung von Lieferpflichten oder anderen Pflichten nach HGB gerne vor Gericht.
Mandanten
Stimmen

Dr. Andrelang, LL. M.
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Wenn Sie meine juristischen Dienstleistungen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht benötigen, zögern Sie nicht, mich jederzeit zu kontaktieren.
Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie unter der Telefonnummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.