Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht
Ihre Kanzlei für Kartellrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht berate ich mit meiner Kanzlei andrelang law Zulieferer, Hersteller, Lieferanten, Importeure, Händler und Vertriebsagenturen rund um Rosenheim und Umgebung in kartellrechtlichen Themen. Mit meiner langjährigen Expertise biete ich Klarheit und Sicherheit zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen beim Vertrieb, den Chancen beim selektiven Vertrieb, Einkaufsgemeinschaften mit Wettbewerbern, Preisempfehlungen, Exklusivitätsvereinbarungen, vertraglichen Lieferpflichten, Mittelstandskartellen, Schadensersatzansprüchen, Vorgehen gegen Vertragskündigungen und bei Verstößen gegen Kartell- sowie Wettbewerbsrecht. Durch meine Beratung wirkt das Kartell- und Wettbewerbsrecht in alle Geschäftsbereiche eines Unternehmens hinein.
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Vertrieb und Handel
Vertrieb und Handel | E-Commerce und online-Handel | Preisvorgaben | Selektiver Vertrieb
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Marktbeherrschung
Kündigung und Belieferungsanspruch | Exklusivität | Kooperationen und Mittelstandskartelle | Forschung und Entwicklung
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Kartellverstöße
Schadensersatz bei Preiskartellen | Compliance | Unterlassungsanspruch
Kartellrechtliche Schwerpunkte

- Vertrieb und Handel, insbesondere nach der neuen Vertikal-GVO 720/22
- Selektive Vertriebssysteme
- Belieferungsansprüche bei Vertragskündigungen
- Missbrauch von Marktmacht
- Abwerben von Kunden
- Prüfung und Gestaltung von Mittelstandskartellen
- Schadensersatzansprüche bei Preiskartellen
1. Kontakt und Verständnis
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich mit Ihrem kartellrechtlichen Anliegen kontaktieren. Es ist mir wichtig, dass ich Ihre Fragestellung und Ihr Ziel genau verstehe, um das richtige Vorgehen für Sie zu bestimmen.
2. Optionen und Lösung
Ich helfe Ihnen, durch meine rechtliche Einschätzung die passende Kombination von Handlungsoptionen auszuwählen, um Ihr Anliegen zu lösen, wo es häufig mehrere Wege gibt, um zum Ziel zu gelangen.
3. Umsetzung und Ergebnis
Ich stelle sicher, dass die gewählte Lösung rechtssicher umgesetzt wird und fortgesetzt wird, bis das Ergebnis Ihrem Ziel entspricht und das Unternehmen sicher auf dem Markt agieren kann.
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Kartellrecht
Kartellrechtliche Themen
Als Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kartellrecht bin ich spezialisiert auf die Beratung meiner Mandanten auf die rechtssichere Gestaltung von kartellrechtlich relevanten Verträgen. Kartellrecht ist immer bei möglichen Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten, also insbesondere Exklusivbelieferungen, Wettbewerbsverboten, Vertriebssystemen und Händlerverträgen und Mittelstandskartellen. Meine Aufgabe ist es, meine Klienten bei der Umsetzung ihrer Wettbewerbs- und Kartellrechtsstrategien zu unterstützen.
Ich helfe meinen Klienten zudem, die möglichen Auswirkungen von Kartellen und einer marktbeherrschenden oder marktstarken Stellung auf ihr Geschäft zu verstehen. Marktstarke Unternehmen dürfen Konkurrenten nicht behindern oder andere Unternehmen nicht diskriminieren. Dies bedeutet, dass marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen nicht die gleichen Rechte und unternehmerischen Möglichkeiten haben wie andere Unternehmen. Insbesondere sind bei Preiserhöhungen, bei Kündigungsmöglichkeiten, bei Geschäftsbedingungen, beim Abwerben von Kunden oder der Anschlussverweigerung an IT-Systeme Grenzen gesetzt.
Auch bei Kooperationen von Wettbewerbern müssen mittelständische Unternehmen kartellrechtliche Vorgaben beachten. An sich verbotene Wettbewerbsabreden wie Preisabsprachen, Kontingentzuweisungen, Gebiets- oder Kundenaufteilungen können zulässig sein, soweit diese Abreden etwa bei Produktions-, Liefer-, Logistik- oder Einkaufsgemeinschaften notwendig sind, um den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Aufträgen und allgemein zum Wettbewerb erst zu ermöglichen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich aufgrund von Synergien Rationalisierungseffekte bei allen beteiligten Unternehmen einstellen, die jedoch nicht auf abgestimmten Preisen beruhen dürfen.
Hat Ihr Unternehmen von einem Preiskartell zu überhöhten Preisen Waren bezogen, können Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Deren Prüfung und Geltendmachung – notfalls vor Gericht – werde ich gerne für Sie übernehmen.

Sicher
Sicherer Wettbewerb

Klar
Klare Vertragsgestaltung

Vertrieb
Sichere Gestaltung des E-Commerce
Mandanten
Stimmen

Dr. Andrelang, LL. M.
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
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Wenn Sie meine juristischen Dienstleistungen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht benötigen, zögern Sie nicht, mich jederzeit zu kontaktieren.
Meine Kanzlei andrelang law erreichen Sie unter der Telefonnummer 089/2020 1272, per E-Mail an candrelang@andrelang-law.com oder über das Online-Kontaktformular. Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.